Fördermittel für die Badsanierung
Finanzielle Unterstützung für den umbau Ihres Bades
Planen Sie einen Badumbau, entstehen für neue Fliesen, Sanitärobjekte oder die neue Raumaufteilung nicht selten hohe Kosten. Staatliche Fördermittel reduzieren die Ausgaben und schaffen mehr Luft im Budget. Einen Überblick über Fördermittel für die Badsanierung geben wir hier.
Geht es um das eigene Bad, sind viele Hausbesitzer unzufrieden. Ihre Fliesen weisen Sprünge auf, die Farben sind nicht mehr zeitgemäß? Und überhaupt ist alles ziemlich eng? Mit modernen Einrichtungsideen oder einer neuen Raumaufteilung wird der ehemalige Funktionsraum zur Wellness-Oase. Außerdem verschwinden durch bodengleiche Duschen oder spezielle Vorrichtungen auch Barrieren. So können Sie das Bad bis ins hohe Alter nutzen. Mit zinsgünstigen Krediten, einmaligen Zuschüssen und einem Steuerbonus bekommen Sie Fördermittel für Ihre Badsanierung.
Zinsgünstige Kredite für den barrierefreien Badumbau
Einmalige Fördermittel für die Sanierung zum barrierefreien Bad
Neben den Krediten bietet die KfW Fördermittel auch in Form von einmaligen Zuschüssen. Über das Programm 455 bekommen Sie dabei in der Regel 10 Prozent der förderfähigen Kosten. Dazu bis zu 5.000 Euro für den Komplettumbau des Bades, den Einbau bodengleicher Duschen oder neuer Sanitärobjekte wie Toiletten, Bidets, Waschbecken oder Badewannen.
Auch hier gilt: Fördermittel für die Badsanierung gibt es nur, wenn die Maßnahmen die Anforderungen an Barrierefreiheit entsprechen. Bei einer Badplanung zeigen wir Ihnen welche das sind und ob Sie die KfW-Förderung bei Ihrem Badumbau beantragen können.
Wichtig: Da die Fördermittel für Zuschüsse zur Badsanierung für 2016 bereits aufgebraucht sind, können bis zum Jahreswechsel keine Anträge mehr gestellt werden. Ob die Fördertöpfe im kommenden Jahr wieder aufgefüllt werden, ist aktuell unklar.
Steuerbonus für Handwerker-Rechnungen zur Badsanierung
Geht es bei Ihrer Badsanierung nicht um einen barrierefreien Umbau, können Sie die Fördermittel der KfW oft nicht in Anspruch nehmen. Eine Alternative bietet der Steuerbonus für Handwerkerleistungen im und am eigenen Haus. Denn dabei können Sie 20 Prozent der Arbeitskosten – maximal 1.200 Euro – in der jährlichen Steuererklärung geltend machen.
Da die Materialkosten nicht berücksichtigt werden, ist es wichtig, dass die Arbeitsleistungen im Wert von bis zu 6.000 Euro im Jahr jeweils als eigene Posten auf den Rechnungen aufgeführt sind. Eine Kombination des Steuerbonus mit den KfW-Fördermitteln für die Badsanierung ist nicht möglich.